Qualifikationszertifikat für Mitgänger-Flurförderzeugführer

Qualifikationszertifikat für Mitgänger-Flurförderzeugführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung gemäß TRBS 1116 und DGUV Grundsatz 308-001.
Nach der erfolgreichen Qualifizierung zum Mitgänger-Flurförderzeugführer sollte vom Ausbilder oder Qualifizierenden ein Fahrausweis sowie ein zusätzliches Qualifikationszertifikat als Befähigungsnachweis ausgestellt werden, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen (gemäß DGUV Grundsatz 308-001).
Mit den hochwertigen Qualifikationszertifikaten des Resch-Verlags können Sie diesen Prozess schnell und einfach umsetzen.
Platz für wichtige Eintragungen im Zertifikat:
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Name des Teilnehmers
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Bauart des Flurförderzeugs (z. B. Handgabelhubwagen, Niederhubwagen, Hochhubwagen, Doppelstockgeräte, oder alle Mitgänger-Flurförderzeuge) oder Anbaugeräte (z. B. Vakuumheber, Kranhaken etc.)
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Ort und Datum der Prüfung oder Lernerfolgskontrolle
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Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden oder Ausbilders
Vorteile eines Zertifikats:
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Rechtssicherheit: Die Qualifizierenden erfüllen alle rechtlichen Anforderungen.
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Wertschätzung und Motivation: Das Überreichen eines formellen Zertifikats steigert die Anerkennung und Motivation der Teilnehmenden.
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Langfristige Erinnerung: Die Schulung bleibt den Teilnehmenden positiv in Erinnerung.
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Praktisch: Das Zertifikat kann bequem zuhause abgeheftet werden, im Gegensatz zum Fahrausweis, der immer mitgeführt werden muss.
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Nachträgliche Ausstellung: Sollte der Fahrausweis verloren gehen oder beschädigt werden, kann auf Basis des Zertifikats ein neuer Fahrausweis ausgestellt werden.