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Produktinformationen "Jährliche Unterweisung von Gabelstaplerfahrern"
Zur Unterweisung vor dem ersten Kontakt mit einem Handhubwagen.
Der Hand(gabel)hubwagen zählt zum täglichen Betrieb in einem Unternehmen dazu. Man findet ihn überall. Jeder, der ihn braucht, benutzt ihn ohne zu fragen und ohne näheres Nachdenken.
Das kann aber eine erhebliche Gefahr für Gerätebediener und Umfeld bedeuten.
Jedes Jahr sind allein mit diesem „kleinen“ Gerät mehr als 5.000 meldepflichtige Unfälle zu verzeichnen – sogar tödliche hat es schon gegeben.
Mit diesem Arbeitsmittel können je nach Bauart sogar mehr als 2.500 (!) kg gehoben und befördert werden.
Jeder Unternehmer/Arbeitgeber ist gehalten, sein Personal auf die Arbeitsmittel, die er in seinem Betrieb einsetzt, ausreichend zu unterweisen.
Das bestimmt das ArbSchG, die BetrSichV und berufsgenossenschaftliche sowie weitere staatliche Vorschriften. Geschehen Unfälle, muss sich nicht zuletzt der Arbeitgeber fragen lassen, ob Ursache nicht eine unterlassene oder nicht ausreichende/ sorgfältige Schulung war.
Mit dieser Unterweisung sollte jeder Gerätebediener vor dem ersten Kontakt mit einem Handhubwagen unterwiesen werden und der Inhalt der Unterweisung durch den Unternehmer oder seinen Beauftragten mit dem darauf abgestimmten Fragenkatalog abgeprüft werden. Erst danach – und nach einer praktischen Einweisung am Gerät samt kurzer Übungsphase – sollte ein Bediener/eine Bedienerin seine/ihre eigentliche Tätigkeit mit ihm aufnehmen.
Weiterführende Links zu "Jährliche Unterweisung von Gabelstaplerfahrern"