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Infokarte Sicherer Versand von Batterien Broschüre

Infokarte Sicherer Versand von Batterien
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  • 14147009
  • Versandgewicht: 0.2 kg
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    Produktinformationen "Infokarte Sicherer Versand von Batterien Broschüre"
     
     
     

    Batterien: Ihr kompakter Leitfaden für den sicheren Versand auf Straße, Schiene, See und in der Luft

    Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien sind in vielen Geräten des Alltags unverzichtbar geworden, wie z.B. in Taschenrechnern, Uhren, Smartphones, Heckenscheren, Bohrern, elektronischen Autoschlüsseln, Herzschrittmachern, Stromspeichern, Fotokameras, E-Bikes, Staplern, Laptops und vielen anderen elektronischen Geräten.

    Diese Batterien gelten als Gefahrgut und unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorschriften beim Transport. Der Versand von Batterien sowie von Geräten, die solche Batterien enthalten, ist von komplexen rechtlichen Auflagen betroffen. Praktisch bedeutet das, dass Transportunternehmen, die Batterien oder batteriebetriebene Geräte transportieren, das geltende Gefahrgutrecht beachten müssen. Die relevanten Vorschriften finden sich je nach Transportweg in unterschiedlichen Regelwerken:

    • Für den europäischen Straßentransport gilt das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
    • Beim Transport mit Güterzügen wird das RID (Regelung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn) angewendet.
    • Im Seeverkehr kommt der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) zum Einsatz.
    • Für den Lufttransport ist die IATA-DGR (International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations) maßgeblich.

    Die konkreten Anforderungen hängen unter anderem von der Nennenergie der Batterien oder dem Lithium- bzw. Natriumgehalt ab. Wenn die Nennenergie von Lithium-/Natrium-Ionen-Batterien 100 Wh oder bei Lithium-Metall-Batterien der Lithiumgehalt von 2 g nicht überschreitet, gelten laut Sondervorschrift 188 vereinfachte Anforderungen. Werden diese Werte jedoch überschritten, müssen Lithium-/Natrium-Ionen-Batterien sowie Lithium-Metall-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft werden. Zusätzlich gibt es zahlreiche Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

    Besonders Unternehmen, die bisher wenig bis keine Erfahrung mit Gefahrguttransporten haben, sind oft mit dieser Thematik konfrontiert. Ein Beispiel sind Fahrradhändler, die ihren Kunden Ersatzakkus für E-Bikes anbieten.

    Die Infokarte "Sicherer Versand von Batterien" für die Hosentasche bietet Ihnen eine kompakte und prägnante Übersicht, worauf Sie beim Versand von Batterien auf Straße, Schiene, See und in der Luft achten müssen.

    Aus dem Inhalt:

    • Lithium-/Natrium-Ionen-Batterien
    • Lithium-Metall-Batterien
    • Defekte/beschädigte Zellen/Batterien
    • Prototypen gemäß SV 310, P 910
    • Recycling/Entsorgung gemäß SV 377, P 909
    • Erleichterungen gemäß SV 188
    • Regulärer Versand gemäß P 903, LP 903
    Weiterführende Links zu "Infokarte Sicherer Versand von Batterien Broschüre"
    33138000_0 Beförderungsdokument für gefährliche Güter...
    Inhalt 100 Stück
    ab 0,18 € * * inkl. MwSt., zzgl. Versand
    33211000_0 Multimodale Erklärung für gefährliche Güter
    Inhalt 100 Stück
    Preis auf Anfrage
    33140900_0 Shipper's Declaration for Dangerous Goods (IATA)
    Inhalt 100 Stück
    ab 0,18 € * * inkl. MwSt., zzgl. Versand