Gefahrgutvorschriften IATA/DGR 66. 2025 (englisch)
Die IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA-DGR) werden von der IATA gemäß den IATA-Resolutionen 618 und 619 herausgegeben und stellen Vorschriften für die Luftverkehrsgesellschaften dar, die von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften eingehalten werden. Die 66. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und entspricht den Bestimmungen des Anhangs 18 zum Übereinkommen für den internationalen Zivilluftverkehr (Chicago, 1944) und der Ausgabe 2024-2025 der dazugehörenden Technical Instructions (ICAO-TI)/Technischen Vorschriften für den sicheren Lufttransport von gefährlichen Gütern vom Rat der ICAO.
Anhang 18 und die dazugehörenden Technischen Vorschriften sind anerkannt als die einzigen rechtsverbindlichen Basis-Unterlagen für den Lufttransport gefährlicher Güter. Folglich bildet jedes zusätzliche und erläuternde Material von IATA keinen Teil des Originaltextes der ICAO-TI und hat nicht dieselbe Rechtskraft. In der Praxis jedoch ist ein Gefahrgut-Transport als Luftfracht ohne Einhaltung der IATA-Vorschriften nicht denkbar.
Bei der Ausarbeitung dieser Vorschriften hat die IATA auf ihre umfangreichen Erfahrungen zurückgegriffen und besondere Aufmerksamkeit auf das Format und den Text dieser Vorschriften verwandt, um ein leicht verständliches und einfach zu benutzendes Handbuch zu schaffen. Gewisse Unterschiede zwischen den IATA- und den ICAO-Vorschriften sind aus Gründen der betrieblichen Sicherheit notwendig und führen dazu, dass die IATA-Vorschriften in einzelnen Bereichen einschränkender (restrictive) gefasst wurden. Diese Unterschiede sind am Seitenrand durch ein „Hand-Symbol“ angezeigt. Die IATA-Gefahrgutvorschriften enthalten auch zusätzliches Material als praktische Unterstützung für die Anwender.
Medientyp: | Buch |
Sprache: | englisch |
Thema: | Gefahrgutvorschriften |
Seitenanzahl: | ca, 1168 |