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Vorbeugender Brandschutz - was ist das eigentlich?

Liebe Leserinnen und Leser,

"Unwissenheit schütz nicht vor der Strafe.", dieses alte Sprichwort gilt auch für den Brandschutz und verpflichtet Sie als Unternehmen die Vorschriften zu kennen, umzusetzen und einzuhalten. Dabei stellen sich die Unternehmen häufig folgende Fragen.

Wo wird Brandschutz gesetzlich geregelt?

Die Brandschutzvorschriften finden sich in unterschiedlichen Abschnitten betrieblicher Gesetztestexte wie Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung oder der Landesbauordnungen wieder. Ebenfalls zu beachten ist, dass Brandschutz Ländersache ist und somit die Brandschutzvorschriften und Anforderungen an ein Unternehmen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können.

Mit unseren praxisbezogenen Fachbüchern sind Sie bestens informiert und erhalten nur die für Ihren Fachbereich wichtigsten Informationen.

Was zählt zum vorbeugenden Brandschutz?

Der vorbeugende Brandschutz wird in die Bereiche baulicher Brandschutz, technischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz aufgeteilt. Die Vorbeugung umfasst alle Maßnahmen, die der Entstehung von Feuer und den Auswirkungen von Bränden entgegen wirken. Bei der Umsetzung dieser drei Säulen müssen Brandschutzbeauftrage sich mit vielen Vorschriften auseinandersetzen.

Im Bereich baulicher Brandschutz sind ein Brandschutzkonzept und die Brandschutzplanung für die Entstehung eines neuen Gebäudes von großer Bedeutung. In dem Brandschutzkonzept werden der genehmigte Gebäudezustand in schriftlicher und veranschaulichter Form abgebildet. Ebenfalls gibt es besondere Anforderungen bezüglich der Bauausführung, dem Baumaterial und der Baugestaltung.

Mit Hilfe von anlagentechnischen Geräten und Anlagen sollen Brände minimiert und verhindert werden. Hierzu gehören unter anderem Feuerlöscher, Feuerlöschsysteme, Wandhydranten, Systeme zur Brandfrüherkennung, die technische Grundausrüstung wie Aufzüge, Feuerungs-, Leitungs- und Lüftungsanlagen oder auch Blitzschutzanlagen.

Der organisatorischer Brandschutz beschäftigt sich mit der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, der Ablauf einer Gebäuderäumung eines Unternehmens und dem vorbeugen von Bränden und deren Entstehung. Der Brandschutzbeauftrage darf die Brandschutzhelfer und Räumungshelfer Ausbildung selbst organisieren und durchführen. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer besteht aus einem Theorieteil und einem Praxisteil, in dem die Teilnehmer lernen mit dem Feuerlöscher umzugehen. Die Schulungen werden einmal im Jahr durchgeführt z.B. mit unserem mobilen Feuerlöschtrainer KriBa®. 

Mit freundlichen Grüßen 

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Andreas Struck
Beratung und Vertrieb KriBa® und Medien

 

 

 

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